Die unabhängige Expertengruppe hat 3,5ng/ml THC im Blutserum als THC-Grenzwert für den Straßenverkehr vorgeschlagen. Dies entspricht ungefähr 0,2 ‰. Das Ergebnis ermöglicht nun den raschen Start des parlamentarischen Verfahrens und eine Änderung des StVG. #weeklyweedtweet
Die unabhängige Kommission hat sich hierbei für einen konservativen Ansatz entschieden. Ich hätte mir einen etwas höheren Wert vorstellen können, analog zu 0,5 ‰. Die 3,5ng/ml sind ein Anfang & eine Verbesserung zum aktuellen Stand. Der komplette Bericht: bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/…
Diese Anpassung kann übrigens der Bundestag entscheiden, die Änderung des StVG bedarf keiner Zustimmung im Bundesrat. Der Verkehrsausschuss wird voraussichtlich die Federführung übernehmen.
@kristine_lutke 0,0000 Promille & Ersatzfreiheitsstrafen Führerschein unter Generalverdacht- WEITER SO? Einmal Urlaub machen; wie @Wissing arbeitet. #Korruption Ersatzfreiheitsstrafen FS! #10nG ist FAKTISCH NÜCHTERN! Kleiber und Kovar Studien 1998 BEWEISEN Nüchtern Werte!