Das #Gesundheitsamt vereinfacht Verfahren. Gemäß der #Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes genügt die Vorlage des positiven #PCR-Testergebnisses zur Begründung des Anspruchs auf Lohnfortzahlung. Es bedarf keiner gesonderten Bescheinigung durch die Behörde. (1/3)
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Nachweis der abgeleisteten #Quarantäne (Kontaktpersonen): Zwecks Bescheinigung der als Kontaktperson abgeleisteten Quarantäne ist die durch die zuständige Ordnungsbehörde erlassene Ordnungsverfügung ausreichend. (2/3)
@KreisMettmann Zu dumm aber auch, dass die PCR-Tests eingeschränkt werden sollen. Ein Schelm.....